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Schön, dass Sie unsere Seite besuchen.

Wenn Sie noch keinen Führerschein haben, sind Sie bei uns garantiert richtig.
Wir finden auch für Dich bzw. Sie die passende Schulung.


Unser hochprofessionelles und sachkundiges Team führt Sie mit sicherer Hand zu einer erfolgreich bestandenen Führerscheinprüfung und somit zu Ihrem Führerschein.

Zusätzlich bietet unser lehrerprobtes Team eine Auffrischung für Führerscheininhaber. Und das Beste: Ihr Wissen können Sie direkt durch virtuelle Tests überprüfen.

 

Lust bekommen? Informieren Sie sich über unser gesamtes Leistungsspektrum. Wir freuen uns auf noch mehr Zuwachs und wünschen Ihnen viel Erfolg!

 

 

Wir bieten euch,

·         Zuverlässigkeit

·         Flexibilität

·         Faire Preise

und geben euch,

·         Sicherheit

·         Mobilität

·         Unabhängigkeit

 

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen detaillierte Informationen? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.

 

 

Spaß am Fahren sollst du bei uns haben!






 

 

A1 Motorräder mit Auto-führerschein B196 fahren

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern
der Klasse A1
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Die Ausbildung muss von der Fahrschule in ausreichender Form dokumentiert werden.

 

Theoretischer Schulungsstoff
Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
 
Praktischer Schulungsstoff
Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In diesen Unterrichtseinheiten sind mindestens die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu schulen.
Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig.
 
Schulungsfahrzeug
Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 der FeV zu verwenden. Für das Schulungsfahrzeug muss eine geeignete technische Einrichtung zur Verfügung stehen, die es dem Fahrlehrer ermöglicht, mit dem Teilnehmer zu kommunizieren.

 

Abschluss der Schulung
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 der FeV über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.